Jugendvollversammlung
Die Sektionsjugend des Klettersportverein Cottbus e. V., Sektion des Deutschen Alpenverein e. V., hat sich bisher keine Sektionsjugendordnung gegeben. Daher gilt seit 01.01.2023 die Mustersektionsjugendordnung (MSJO) des DAV e. V.
Die Jugendvollversammlung ist das höchste Entscheidungsgremium der Sektionsjugend. Teilnahme- und stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Sektionsjugend bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Eine Stellvertretung ist nicht zulässig.
Die ordentliche Jugendvollversammlung findet einmal jährlich auf Einladung des/der Jugendreferent/-in (Vertreterin der Sektionsjugend im Vorstand) statt.