Beitragsordnung gemäß § 11 der Satzung
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Beitragsordnung
- Die Mitgliederbeiträge sind eine Bringschuld. Sie werden im Voraus bis spätestens 31. Januar des Kalenderjahres fällig und sind jährlich zu zahlen. (§ 11 Satzung)
- Es werden folgende Mitgliedsbeiträge erhoben:
A-Mitglieder (alle ab 26 Jahre) |
56,50 Euro |
B-Mitglieder (Ehepartner/Lebenspartner von A-Mitgliedern) |
42,00 Euro |
Jugendliche ab 19 Jahre |
42,00 Euro |
Kinder / Jugendliche bis 18 Jahre |
28,00 Euro |
C-Mitglieder (Gast-Mitgliedschaft) |
29,25 Euro |
Familienmitgliedschaft (A- und B-Mitglied, Kinder bis 18 Jahre) |
98,50 Euro |
Aufnahmegebühr einmalig a) volle Gebühr b) ermäßigt (Kinder und Jugendliche bis 26 Jahre) |
12,00 Euro
6,00 Euro |
- Die Mitgliedsbeiträge werden im Lastschriftverfahren eingezogen.
Diese Beitragsordnung tritt ab dem 01.01.2021 in Kraft.
Volker Roßberg Dirk Wiesner Heike Richter
Vorsitzender Stellvertreter Schatzmeisterin