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Beitragsordnung gemäß § 11 der Satzung

 

Klick hier für die Beitragsordnung ab 01.01.2021

 

Beitragsordnung

 

  1. Die Mitgliederbeiträge sind eine Bringschuld. Sie werden im Voraus bis spätestens 31. Januar des Kalenderjahres fällig und sind jährlich zu zahlen. (§ 11 Satzung)
  2. Es werden folgende Mitgliedsbeiträge erhoben:

A-Mitglieder

(alle ab 26 Jahre)

 

56,50 Euro

B-Mitglieder

(Ehepartner/Lebenspartner von A-Mitgliedern)

 

42,00 Euro

Jugendliche ab 19 Jahre

42,00 Euro

Kinder / Jugendliche bis 18 Jahre
(bei Familienmitgliedschaft frei)

28,00 Euro

C-Mitglieder (Gast-Mitgliedschaft)

29,25 Euro

Familienmitgliedschaft

(A- und B-Mitglied, Kinder bis 18 Jahre)

 

98,50 Euro

Aufnahmegebühr einmalig

a) volle Gebühr

b) ermäßigt (Kinder und Jugendliche bis 26 Jahre)

12,00 Euro

 

 6,00 Euro

  1. Die Mitgliedsbeiträge werden  im Lastschriftverfahren eingezogen.

Diese Beitragsordnung tritt ab dem 01.01.2021 in Kraft.

Volker Roßberg                              Dirk Wiesner                             Heike Richter

Vorsitzender                                   Stellvertreter                             Schatzmeisterin

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