Beitragsordnung gemäß § 11 der Satzung
Klick hier für die Beitragsordnung ab 01.01.2021
Beitragsordnung bis 31.12.2020:
-
Die Mitgliederbeiträge sind eine Bringschuld. Sie werden im Voraus bis spätestens 31. Januar des Kalenderjahres fällig und sind jährlich zu zahlen. (§ 11 Satzung)
-
Es werden folgende Mitgliedsbeiträge erhoben:
A-Mitglieder |
51,00 Euro |
B-Mitglieder |
38,25 Euro |
Jugendliche ab 18 Jahre |
38,25 Euro |
Jugendliche ab 14 Jahre |
25,50 Euro
|
Kinder bis 13 Jahre |
25,50 Euro |
Familienmitgliedschaft |
89,25 Euro |
Aufnahmegebühr einmalig |
12,00 Euro 6,00 Euro |
-
De Mitgliedsbeiträge werden im Lastschriftverfahren eingezogen.
Diese Beitragsordnung tritt ab dem 01.01.2017 in Kraft.
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26.11.2016.