Kletterunfall in Guben
Vier Jahre danach: der Gubener Kletterunfall vom April 2005
Am 02. April 2005, also fast genau vor vier Jahren, war es am Kletterfelsen in Guben zu einem tragischen Unfall gekommen. Nachdem das Amtsgericht Guben bereits im November 2006 die strafrechtliche Schuld des Unfallverursachers festgestellt hatte, hat nun am 11. März 2009 auch die Zivilkammer des Landgerichts Cottbus ein klares Wort gesprochen: nur einer der Beteiligten trägt die volle Schuld! (Nachtrag von Januar 2013: nach mehreren Instanzen ist das zivilrechtliche Urteil nun auch rechtskräftig!)
Persönliche Emotionen, das tatsächliche Geschehen, die sachliche Analyse des Sachverständigen und die juristische Bewertung der Ereignisse findet ihr in dem Artikel: „1 Kletterunfall, 3 Welten“, (Klick hier - PDF-Dokument mit ca. 450 kb) den wir mit freundlicher Genehmigung der Zeitschrift „bergundsteigen“ hier veröffentlichen dürfen.
Fazit aus diesem Ereignis: An künstlichen Kletteranlagen ist jeder vorhandene Zwischensicherung zu nutzen!