Beitragsordnung gemäß § 11 der Satzung (bis 31.12.2024)
- Die Mitgliederbeiträge sind eine Bringschuld. Sie werden im Voraus bis spätestens 31. Januar des Kalenderjahres fällig und sind jährlich zu zahlen. (§ 11 Satzung)
- Es werden folgende Mitgliedsbeiträge erhoben:
- A-Mitglieder (alle ab 26 Jahre) 56,50 Euro
- B-Mitglieder (Ehepartner/Lebenspartner von A-Mitgliedern) 42,00 Euro
- Jugendliche ab 19 Jahre 42,00 Euro
- Kinder / Jugendliche bis 18 Jahre (bei Familienmitgliedschaft frei) 28,00 Euro
- C-Mitglieder (Gast-Mitgliedschaft) 29,25 Euro
- Familienmitgliedschaft (A- und B-Mitglied, Kinder bis 18 Jahre) 98,50 Euro
- Aufnahmegebühr einmalig
- volle Gebühr 12,00 Euro
- ermäßigt (Kinder und Jugendliche bis 26 Jahre) 6,00 Euro
- Die Mitgliedsbeiträge werden im Lastschriftverfahren eingezogen.
Diese Beitragsordnung tritt ab dem 01.01.2021 in Kraft.
Volker Roßberg, Vorsitzender
Dirk Wiesner, Stellvertreter
Heike Richter, Schatzmeisterin
Beitragsordnung gemäß § 11 der Satzung ab 01.01.2025
- Die Mitgliederbeiträge sind eine Bringschuld. Sie werden im Voraus bis spätestens 31. Januar des Kalenderjahres fällig und sind jährlich zu zahlen. (§ 11 Satzung)
- Es werden folgende Mitgliedsbeiträge erhoben:
- A-Mitglieder (alle ab 26 Jahre) 63,00 Euro
- B-Mitglieder (Ehepartner/Lebenspartner von A-Mitgliedern) 46,00 Euro
- Jugendliche ab 19 Jahre 46,00 Euro
- Kinder / Jugendliche bis 18 Jahre (bei Familienmitgliedschaft frei) 30,00 Euro
- C-Mitglieder (Gast-Mitgliedschaft) 31,00 Euro
- Familienmitgliedschaft (A- und B-Mitglied, Kinder bis 18 Jahre) 109,00 Euro
- Aufnahmegebühr einmalig
- volle Gebühr 12,00 Euro
- ermäßigt (Kinder und Jugendliche bis 26 Jahre) 6,00 Euro
- Die Mitgliedsbeiträge werden im Lastschriftverfahren eingezogen.
Diese Beitragsordnung tritt ab dem 01.01.2025 in Kraft.
Theodor Kubusch, Vorsitzender
Bonnie Charles, Stellv. Vorsitzende/Schriftführerin
Beate Kunz, Schatzmeisterin